Die Stadtgemeinde Krakau verpflichtet sich, gemäß des Gesetzes über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 4. April 2019, den Zugang zum städtischnen Internetportal zu gewährleisten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Website „Weltoffenes Krakau” http://www.krakow.pl/krakau_weltoffene_stadt
Datum der Veröffentlichung der Website: 1996-12-01
Datum der letzten wesentlichen Aktualisierung: 2021-03-22
Diese Website ist mit dem Gesetz über barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen vom 4. April 2019, wegen folgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Anfordeungen, die nicht erfüllt worden sind:
Ausschlußgründe:
Diese Erklärung wurde am 2020-09-22 erstellt. Diese Erklärung wurde auf der Grundlage der Selbstbewertung der öffentlichen Stelle erstellt.
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Eventuelle weitere Kurzbefehle: nicht vorhanden
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