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Formen und Instrumente zur Schaffung von Voraussetzungen für die internationale Zusammenarbeit

Der Rat der Stadt Krakau hat folgende Formen und Instrumente zur Schaffung von Voraussetzungen  für die internationale Zusammenarbeit der Gemeinde der Stadt Krakau etabliert:

Formeller Rahmen der Zusammenarbeit

1) Vertragsarten in der internationalen Zusammenarbeit der Gemeinde der Stadt Krakau

  • Abkommen über die Zusammenarbeit auf Grundlage einer Städtepartnerschaft: weit greifendes Abkommen, das auf festen Elementen basiert und kulturelle sowie historische Gemeinsamkeiten betont. Es gilt als die höchste Form von Partnerschaft und wird in der Regel nur mit einer Stadt eines bestimmten Landes geschlossen.
     
  • Abkommen über eine Partnerschaft zwischen Städten: weit greifendes Abkommen, das die Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen und Interessensgebieten der Partner regelt; es kann mit mehreren Städten eines bestimmten Landes geschlossen werden.
     
  • Ehrentitel der Partnerstadt Krakau: Titel, den der Rat der Stadt Krakau einigen Städten außerhalb Europas verleihen kann, wenn sie die charakteristischen Bedingungen einer Partnerstadt erfüllen.
     
  • Spezialabkommen: Abkommen, die die Zusammenarbeit auf einem bestimmten Gebiet, z.B. im Bereich Umweltschutz etc. betreffen

In allen mit ausländischen Partnern geschlossenen Abkommen findet sich der Name Hauptstädtisch Königliche Stadt Krakau wieder (Stołeczne Królewskie Miasto Kraków).

2) Teilnahme an Programmen der Europäischen Union:

Die Gemeinde der Stadt Krakau beteiligt sich an der Realisierung von Programmen der Europäischen Union auf Basis der Entscheidungen des Präsidenten der Stadt Krakau.

3) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen lokaler und regionaler Gemeinschaften:

Auf Grundlage der Beschlüsse durch den Rat der Stadt Krakau sowie des für Außenangelegenheiten zuständigen Ministers ist die Gemeinde der Stadt Krakau Teil internationaler Organisationen.

Informelle Zusammenarbeit

  1. Zusammenarbeit ohne Vertragsunterzeichnung: Der Präsident der Stadt Krakau unternimmt im Bereich der internationalen Zusammenarbeit vorbereitende Tätigkeiten und Verhandlungen, im Hinblick auf die mögliche Unterzeichnung von Arbeitsdokumenten, wie beispielsweise gemeinsame Erklärungen, Deklarationen, Protokollen, Absichtserklärungen. Die Formalisierung dieser Kontakte in Form der oben genannten Abkommen obliegt ausschließlich der Kompetenz des Rates der Stadt Krakau.
     
  2. Mitwirkung Krakaus in politischen Institutionen der an der Realisierung regionaler EU-Themenprogramme beteiligten Städte.

Instrumente zur Realisierung der internationalen Zusammenarbeit der Gemeinde Krakau

  1. Gegenseitige, regelmäßig stattfindende Präsentation der Fortschritte und Erfolge Krakaus und seiner Partnerstädte im Rahmen der sog. „Tage der ..." mit der Teilnahme anderer städtischer Organisationen und Institutionen sowie diplomatischer Vertretungen und privater Unternehmer
  2. Organisation gemeinsamer regelmäßiger und einmaliger internationaler Unternehmungen
  3. Konferenzen und Kongresse, darunter regelmäßige Konferenzen der Partnerstädte
  4. Unterstützung der Auslandspolen
  5. Initiativen und  Aktionen, die von einzelnen Stadtteilen Krakaus und Stadtteilen der ausländischen Städte organisiert werden
  6. Teilnahme an internationalen Programmen, darunter EU-Programmen und Gemeinschaftsinitiativen
  7. Teilnahme an Messen im Bereich Tourismus, Wirtschaft und Investitionen
  8. Organisation von Unternehmerreisen ins Ausland, Einrichtung von Unternehmerforen, Empfang von ausländischen Unternehmerreisen in Krakau
  9. Aktive Arbeit der Vertretungen der Stadt im Ausland (Krakauer Haus in Nürnberg, Vertretung der Stadt Krakau in Brüssel)
  10. Kooperation mit diplomatischen Vertretungen im In- und Ausland, mit in Polen wirkenden ausländischen Kulturinstituten und mit polnischen Instituten im Ausland
  11. Zusammenarbeit mit den Medien: Study Tours für ausländische Journalisten, Publikationen in internationalen Periodika und der internationalen Presse
  12. Mitwirkung in internationalen Städtenetzwerken mit besonderem Augenmerk auf die Zusammenarbeit mit den Partnerstädten im Rahmen der existierenden Netzwerke
  13. Nutzung des Internets und anderer Medien zur Knüpfung von Kontakten und zur Verbreitung von Informationen über internationale Projekte, an denen Krakau beteiligt ist
  14. Erarbeitung von langfristigen Rahmenprogrammen zur Zusammenarbeit
  15. Präsenz von Vertretern Krakaus in den EU-Strukturen

 

 

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Herausgeber: Otwarty na świat DE
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-26
Aktualisierungsdatum: 2020-12-09
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