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Infoblatt

Reisepass für die Ukraine vergessen? Geld verloren?Ungünstige Wechselkurse?

Nicht verzagen! Das Generalkonsulat Krakau gibt Auskunft!

 

1. Der benötigte Reisepass für die Einreise in die Ukraine fehlt.

Für eine Weiterreise in die Ukraine benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der mindestens noch einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts hinaus gültig ist

Das GK Krakau kann Ihnen mit einem vorläufigen Reisepass weiterhelfen, damit Sie die EM 2012 auch in der Ukraine live miterleben können. Dazu sind folgende Schritte notwendig:

Sollte Ihr Pass gestohlen werden, stellt Ihnen die polnische Polizei nach dortiger Meldung ein Verlustprotokoll aus, welches Sie vorlegen müssen.

In einem ersten Schritt müssen Sie sich an die zuständige Pass-Behörde Ihres Wohnsitzes wenden (im Allgemeinen das Einwohnermeldeamt/die zustänige Bezirksverwaltung) und um die Übersendung einer Ermächtigung zur Erstellung eines vorläufigen Reisepasses an das Generalkonsulat Krakau bitten (Fax-Nr.: 0048 12 424 30 10 – E-Mail: info@krakau.diplo.de).

Bitte lassen Sie zwei biometrische Passfotos für einen deutschen Reisepass anfertigen. Eine Zusammenstellung von geeigneten Fotostudios finden Sie auf www.krakau.diplo.de

Bitte rufen Sie im Generalkonsulat an und bestätigen, dass Sie sich mit der Heimatbehörde in Verbindung gesetzt haben und vereinbaren einen Termin Ihrer persönlichen Vorsprache im Generalkonsulat.

Wenn Sie uns im GK Krakau aufsuchen, bitten wir Sie, alle Identifikationsdokumente mitzubringen, die Sie bei sich haben: Personalausweis, Führerschein oder zumindest eine Kopie davon.

Die Dauer bis zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hängt maßgeblich von der zügigen Übersendung der Ermächtigung durch Ihre Heimatbehörde ab. Am Wochenende ist eine Passausstellung daher nicht möglich.

Die Kosten für einen Vorläufigen Reisepass belaufen sich auf 65,00 € zuzüglich eventueller Auslagen, die Sie per EC- oder Kreditkarte oder bar in polnischen Złoty im GK Krakau entrichten können.

 Pass gestohlen – wie komme ich zurück nach Deutschland?

 Auf dem Landweg: Sofern keine weiteren Identitätsdokumente (Pass, Führerschein, u.ä.) mehr vorhanden sind, empfiehlt das Generalkonsulat, ein Verlustprotokoll (poświadczenie zgłoszenia utraty dokumentów) [bitte in Polnisch ergänzen] bei der nächsten zuständigen Polizeidienststelle zu erlangen, das bei der Rückreise mit sich geführt werden sollte.

Auf dem Luftweg: Bitte kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den geltenden Vorschriften. Diese variieren je nach Fluggesellschaft.

 

2. Geld verloren, was tun?

 Überweisungssysteme von Western Union und Moneygram (www.moneygram.com) bieten eine schnelle und zuverlässige Möglichkeit, Geld in kurzer Zeit zu transferieren.

 Überweisungen von D aus sind über Western Union möglich bei:

3. Keine Verluste mehr beim Tausch von Devisen!

Zum Geldwechsel empfiehlt es sich an einem Geldautomaten mit der deutschen Bankkarte oder einer Kreditkarte Geld zu ziehen.

Soweit verfügbar, Option „Abrechnung mittels Polnischen Złoty (PLN) wählen“! Somit wird mit dem aktuell geltenden Kurs Ihrer Hausbank abgerechnet, und nicht wie im Falle der Auswahl der Abrechnung in € mit dem – oftmals schlechteren – des Geldautomatenbetreibers.

Manche Wechselstuben stellen nur den Verkaufskurs in den für den Verbraucher sichtbaren Bereich. Fragen Sie immer nach dem aktuellen Einkaufskurs (Kurs skupu), welcher niedriger ist als der Verkaufskurs (Kurs sprzedaży). Vergewissern Sie sich zudem, dass keine Provisionsgebühren anfallen!

 Wichtige Informationen:

Alkohol

Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten. Alkohol darf nur in Bars und umzäunten Biergärten konsumiert werden. Ausnahme: In den Stadien/Fanzonen wird Bier mit einem Alkohol-Gehalt bis 3,5% ausgeschenkt.

Beim Autofahren gilt eine Grenze von 0,2‰. Zu Ihrer eigenen Sicherheit gilt die Devise: Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht. Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind, wie in Deutschland, verboten.

Notfallnummern

Polizeinotruf: 997 und 112.
Krankenwagen: 999
Feuerwehr: 998
Kartensperrhotline: 0049 116 116 oder 0049 30 4050 4050

Zigarettenkonsum

In Restaurants, Kneipen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen, Haltestellen und Gebäuden herrscht ein grundsätzliches Rauchverbot. In der Öffentlichkeit ist Rauchen gestattet.

Angaben zu aktuellen Zollvorschriften und weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Seite des Generalkonsulats Krakau. www.krakau.diplo.de

Das Generalkonsulat Krakau hofft, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung!